Lukas R.
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Ich habe online nach einem gebrauchten Hazer der Hausmarke eines größeren Musikalienhändlers gesucht und bin über ein Inserat der Fa. Eventtechnik Oberland fündig geworden. Nach einem anfangs netten Kontakt, sowie einer Zusage, dass das Gerät einwandfrei funktioniere, habe ich entspr. Zahlung getätigt. Da es sich um ein B2B-Geschäft über einen gebraucht. Artikel handelte, wurde von Hr. Steingruber Gewährleistung & Rücknahme lt. Rechnung ausgeschlossen. Nach Überweisung habe ich Hr. Steingruber einen vorausbez. DHL-Label zukommen lassen und der Hazer wurde zügig zu mir nach Österr. verschickt.
Der Hazer kam wenig später bei mir an, jedoch war der 1. Funktionstest ernüchternd – die Fluidpumpe funktionierte nicht, begleitet von einer Fehlermeldung. Nach Kontakt mit Hr. Steingruber, hat mir dieser Tipps gegeben, mit denen er das Gerät immer zum Laufen gebracht hätte. Dabei betonte er, dass ich mir keine Leistung wie bei einem Gerät eines renomm. Herstellers erwarten dürfe. Leider haben seine Tipps keine Besserung gebracht woraufhin ich den Fehler per Video dokument. und ihm, sowie dem offiz. Vertrieb, habe zukommen lassen.
Der Vertrieb hat sich zügig mit Verdacht auf Defekt der Pumpe bei mir gemeldet. Als ich dies Hr. Steingruber mitteilte, wurde der Kontakt seinerseits leider sehr schroff – er beharrte auf einen Transportschaden und da er Gewährl./Rücknahme ausgeschlossen hatte, würde er das Gerät nicht zurücknehmen/Rabatt gewähren. Ich habe daraufhin das Rechtsservice der österr. Wirtschaftskammer kontakt. und mich über die rechtl. Lage dazu informiert. Lt. Auskunft sind Gewährl. & Rücknahmeausschluss bei B2B-Geschäften zwar zulässig, setzen jedoch voraus, dass der Käufer die Möglichk. hatte, das gebrauchte Gerät vor Kauf persönl. zu begutachten. Diese Möglichk. hatte ich jedoch nicht wodurch nur der Versandweg blieb.
Als ich Hr. Steingruber damit konfront., reagierte er sehr gereizt und bat mir vier Optionen – er wäre für mich fortan „Hr. Steingruber“ (wir waren davor per-du) und wir lösen die Sache über Anwalt, ich könne aus Kulanz Neuware mit 20€ Rabatt bei ihm kaufen, ich solle die Sache selbst mit DHL bzgl. Transportversich. klären oder er kontaktiere die den Vertrieb für eine. Auch hat er sein Desinteresse an der Situation bekundet da er mir das Gerät bereits zum Halbpreis verkauft hätte und er daran sowieso nichts verdiene - Ersteres war jedoch schlichtweg falsch (Akt. NP: 577€ brutto/480€ netto beim Vertrieb und ich habe das Gerät um 375€ netto erworben).
Da ich weitere Eskalation vermeiden wollte, habe ich mich für Letzteres entschieden. Hr. Steingruber hat daraufhin den Vertrieb kontakt., welche sich bereiterklärte, den defekten Hazer anzusehen. Ich habe den Hazer daraufhin in selbiger Verpackung, in der Hr. Steingruber ihn mir zugeschickt hat, zum Vertrieb geschickt und Hr. Steingruber vor Versand noch Bilder davon zukommen lassen was reaktionslos blieb.
Nach zwei Wochen wurde mir der Hazer wieder zugestellt – repariert und ohne zzgl. Kosten. Lt. Lieferschein wurde die Pumpe des Geräts ersetzt, sowie eine undichte Stelle am Fluidschlauch beseitigt. Auf Rückfrage bzgl. des Ursprunges d. Defekts, konnte der Vertrieb dies zwar nicht eindeutig festlegen, ein Versandschaden wurde jedoch ausgeschlossen.
Ich habe Hr. Steingruber letztlich eine Nachricht geschickt, in der ich ihm den Vorfall nochmals aus meiner Sicht geschildert und ihm die Antwort seitens Vertriebs mitgeteilt habe - auch hier habe ich bis dato keine Reaktion bekommen.
Zusätzl. musste ich durch Ausfall des Geräts für zwei Aufträge Mietgeräte auf meine Kosten beschaffen. Wenn es nach beschr. Vorgehensweise ginge, wäre der Käufer in diesem Szenario immer am kürzeren Hebel. Dies ist einfach keine korrekte Art und ich hoffe, dass sich so ein Vorfall für niemand weiteres wiederholt.
Einen zusätzl. Stern möchte ich Hr. Steingruber fairerweise trotzdem geben da der anfängl. Kontakt angenehm war und er zumind. den Schritt in Richtung Vertrieb getan hat. In dem Sinne auch großes Lob für die Kulanz seitens des Vertriebs.